Facebook: Sharing versus Copyright – wer ist im Recht?

Autor Teilnehmer_in - R. Senften
Datum 29.01.2016
Lesezeit 3 Minuten

Private use only – ist das Teilen trotzdem erlaubt?

Ist das „Teilen“ von Bildern und Inhalten im Facebook ein Grundrecht, das jedem Facebook-Nutzer zusteht? Oder dürfen Urheber ihre Inhalte vor dem „Social Sharing“ ausnehmen, wenn sie den Vermerk „© Private use only! No further usage without written permission“ tragen? Spannende Fragen, die kürzlich im Kursabend „Hands on blogging“ mit Renato Mitra, Referent im Somexcloud-Lehrgang „Social Media Community Manager“ diskutiert worden sind.

Die Ausgangslage präsentiert sich wie folgt: Die Guggenmusik „Somex-Kracher“ postet Bilder von ihrer letzten Probe auf der öffentlichen Facebook-Seite der „Somex-Kracher“ mit dem Vermerk „© Somex-Kracher. Private use only! No further usage without written permission of Somex-Kracher.“

 

Die Fragen, welche sich nun aufdrängen:

  • Darf man diese Bilder nun trotzdem im Facebook „teilen“ ohne schriftliche Einwilligung, so wie man das eben auf Facebook macht und wie das ja auch in den Nutzungsbedingungen von Facebook steht, die man akzeptiert hat beim Anlegen eines Facebook-Accounts?
  • Werden mit dem reinen Teilen bei Facebook Urheberrechte (nach Schweizer Gesetzgebung) verletzt, selbst wenn man die Inhalte eben nur „teilt“ und selber keinen Upload vornimmt?
  • Oder ist die Urheberrechtseinschränkung des „Somex-Kracher“ nach „private use only“ höher zu gewichten als das Facebook-Grundrecht aufs Teilen?
  • Ist die Urheberrechtseinschränkung der „Somex-Kracher“ im Facebook rechtlich zulässig?
  • Was kann nach Schweizer Gesetzgebung passieren, wenn man Inhalte mit der Bemerkung „private use only“ eben doch auf einer (öffentlichen) Facebok-Seite teilt?

Auf der Suche nach juristisch stichhaltigen Antworten

Stichhaltige Antworten auf diese Fragen haben wir im Kursabend leider keine entwickelt. Deshalb der Aufruf an dieser Stelle: Kennt sich jemand zuverlässig in der Schweizerischen Gesetzgebung aus und kann bei der Beantwortung der oben gestellten Fragen behilflich sein? Oder kennt jemand Urheberrechtsspezialisten, die weiterhelfen könnten?

Mir lässt das Thema keine Ruhe. Ich werde mal ein paar Urheberrechts-Spezialisten wie beispielsweise @martinsteiger antwittern oder Urheberrechts-Blogs durchsuchen, um Antworten im Beispiel der „Somex-Kracher“ zu erhalten. Mehr dazu gibts hoffentlich bald in meinem nächsten


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